Da in der letzten Zeit einige Anfragen bezüglich Schulversäumnissen und Befreiungen rund um die kommenden Ferien- und Brückentag vorlagen, möchten wir hier noch einmal klarstellen:
- Eine Befreiung 3 Tage vor und nach Ferientagen ist ausgeschlossen.
- Kranke Kinder müssen zwingend ein Attest vorlegen.
- Es kann bei Nichtbeachtung zu hohen Bußgeldern bis zu 1000 EUR kommen.
- Details zur Regelung sind auf unserer Webseite unter Fakten -> Schulversäumnisse & Ferien seit langem bekannt gemacht und können dort nachgelesen werden.
Diese Regelung gilt insbesonderen an folgenden Tagen:
- Am 5., 6. und 7. Juni vor den Pfingstferien
- Am 12., 13. und 14. Juni nach den Pfingstferien
- Am 17. und 18. Juni vor Fronleichnam
Sie gilt ebenso vor und nach Christi Himmelfahrt und nach Fronleichnam,
und selbstverständlich auch an den 3 Tagen vor (und nach) den Sommerferien.