Laut Gesundheitsamt sind nach §34 IFSG folgende Krankheiten meldepflichtig.
Dies bedeutet, dass Sie uns bitte schnellstmöglich darüber informieren, wenn Ihr Kind an einer solchen Krankheit leidet.
Somit können wir – ohne Nennung eines Namens – die anderen Eltern der Klassengemeinschaft für evtl. Symptome sensibilisieren.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Die wichtigsten Krankheiten finden Sie in folgender Aufzählung.
Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Justiz finden Sie hier.
MELDEPFLICHIGTE KRANKHEITEN:
1. Cholera
2. Diphterie
3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
7. Keuchhusten
8. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
9. Masern
10. Meningokokken-Meningitis
11. Mumps
12. durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
13. Paratyphus
14. Pest
15. Poliomyelitis
16. Röteln
17. Scharlach oder sonstigen streptococcus pyogenes-Infektionen
18. Shigellose
19. Scabies (Krätze)
20. Typhus abdominalis
21. Virushepatitis A oder E
22. Windpocken
(23. Kopfläuse)