Übergang zur weiterführenden Schule

Vorüberlegungen/ Beratung

In einem persönlichen Gespräch im November oder Dezember beraten Eltern und Lehrer*innen über die passende zukünftige Schulform des Kindes. Meistens stimmen beide (Eltern und Lehrperson) in ihrer Einschätzung überein. Manchmal gibt die Lehrperson Hinweise, was das Kind noch bis zum Januar tun kann, um die Empfehlung seitens der Schule zu verbessern.

Infos über Schulen

Die Kinder und Eltern schauen sich danach Schulen an, die für sie infrage kommen. Dies geschieht in der Regel am Tag der offenen Tür. In den letzen 2 Jahren sind die Tage der offenen Tür coronabedingt aber teilweise ausgefallen, sodass auf Flyer oder eine Auflistung des Schulamts Dortmund zurückgegriffen werden muss. Beides wird, wenn vorhanden, von der Grundschule an die Kinder per Postmappe oder per E-Mail weitergegeben. Auch die Homepages der Schulen geben reichlich Auskunft.

Wenn Sie sich allgemein über die einzelnen Schulformen informieren möchten, klicken Sie hier: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen

Zusätzliches Gespräch

Eventuell findet im Januar ein weiteres Gespräch zwischen Eltern und Lehrperson statt, wenn im vorherigen Gespräch entsprechende Vereinbarungen getroffen worden sind.

Zeugnisausgabe

Zum Ende des 1. Halbjahres wird den Kindern ein Zeugnis mit der Empfehlung einer Schulform, manchmal auch mit einer eingeschränkten Empfehlung für eine weitere Schulform, und ein Anmeldebogen ausgehändigt. Dieser Anmeldebogen muss von den Eltern unterschrieben werden – ausgefüllt werden soll er aber noch nicht!

Anmeldung (Vorgang und Termine)

Mit dem Zeugnis, einer Kopie davon und dem Anmeldebogen dürfen nun die Kinder an den weiterführenden Schulen angemeldet werden:

– vorgezogene Anmeldungen an den Gesamtschulen: 26.1.2024 – 01.02.2024 (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Schulaufsicht BezRegA)

– Anmeldungen an den übrigen Schulen (Haupt-, Realschulen und Gymnasien):
15.02. 2024 – 21.02.2024 (bei persönlichem Verfahren)

Eltern, die Ihr Kind an einer Hauptschule anmelden möchten, können den Anmeldebogen auch ausgefüllt bis zum 21.02.2024 an die Grundschule zurückgeben. 
WICHTIG: Der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldebögen innerhalb des Anmeldezeitraums hat keinerlei Einfluss auf die Aufnahmeentscheidung.

Bei Ablehnung an der Gesamtschule oder Privatschule werden die Eltern zügig informiert, eine Ausweichschule wird angeboten und die Kinder können an einer anderen Schule angemeldet werden.

Wichtig: Eltern dürfen ihre Kinder auch an Schulen anmelden, die der Empfehlung auf dem Zeugnis NICHT entspricht. Die weiterführende Schule entscheidet selbst über eine mögliche Aufnahme.