Klassenpflegschaft
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen sind Mitglieder der Klassenpflegschaft, an deren Sitzungen auch die Klassenlehrerin oder der -lehrer teilnehmen.
In den Versammlungen der Klassenpflegschaft findet ein Informations- und Meinungsaustausch zu Schulangelegenheiten und insbeondere zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit statt. Die Klassenpflegschaft wird über die anstehenden Unterrichtsinhalte informiert. Eltern haben für jedes Kind eine gemeinsame Stimme.
Zu Beginn eines Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und deren Stellvertretung. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.
Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaften gehören auch mehrmals im Schulleben Bewirtungen verschiedener Veranstaltungen. Eine Übersicht und Details finden Sie auf der Seite Bewirtungsaufgabe der Klassenpflegschaften.
Schulpflegschaft
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft (Mitglieder der Schulpflegschaft). Sie vertritt die Interessen der Eltern an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule, berät über wichtige Angelegenheiten und hat das Recht, Anträge bei der Schulkonferenz einzubringen.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und Stellvertreter sowie die Vertreter für Schulkonferenz (beratende Stimme).
Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern – die Elternversammlung – einberufen.
Im Schuljahr 2024/25 vertritt Frau Benzmüller als Schulpflegschaftsvorsitzende und Frau Bankner als Stellvertretung die Interessen aller Eltern.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium und diskutiert und entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Das Gremium setzt sich zusammen aus 6 Lehrer(inne)n und 6 Elternvertreter(inne)n (Mitglieder der Schulkonferenz). Der Schulleiter sitzt der Schulkonferenz vor, darf nicht abstimmen, im Falle eines Patts aber die Entscheidung fällen. Alle stimmberchtigten Mitglieder der Schulkonferenz stimmen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sammeln Meinungen derer, die sie vertreten, in den vorgeschalteten Gremien: die Lehrer(innen) in der Lehrerkonferenz und die Eltern in der Schulpflgegschaft. In der Schulkonferenz werden die unterschiedlichen Meinungen zusammengetragen und diskutier.
Eilausschuss
In Angelegenheiten der Schulkonferenz, die keinen Aufschub dulden, entscheidet der Schulleiter gemeinsam mit je einem von der Schulkonferenz dazu gewählten Eltern- und Lehrervertreter. Die Schulkonferenz wird danach schnellstmöglich unterrichtet. Auf der nächsten Sitzung der Schulkonferenz werden Entscheidungen des Eilausschusses zur Genehmigung vorgelegt.