Schulregeln

Schulregeln

Jedes Kind hat das Recht ungestört zu lernen.
Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
Alle müssen die Rechte der anderen beachten und respektieren.

  1. Ich verhalte mich freundlich und rücksichtsvoll.
  2. Ich höre auf die Erwachsenen in der Schule.
  3. Ich arbeite leise und konzentriert.
  4. Ich halte mich an die Gesprächsregeln und lasse andere ausreden.
  5. Ich gehe nicht an die Sachen anderer. Ich achte das Eigentum anderer.

Maßnahmen-Katalog Schulregeln

An unserer Schule sollen alle Kinder gut und störungsfrei lernen können. Dies geht nicht ohne Regeln, die für alle Kinder gleich gelten (siehe oben). Leider können sich nicht immer alle Kinder an diese Regeln halten. Wir reagieren darauf einheitlich in drei Stufen:

1. Stufe: Ihr Kind schafft es an einem Morgen trotz dreifacher Erinnerung nicht, sich an die Regeln zu halten.

  • Ihr Kind erhält einen Nachdenkbogen, den es in einer Nachbarklasse ausfüllt.
  • Der in dieser Zeit versäumte Unterrichtsstoff muss zuhause nachgearbeitet werden.
  • Der Nachdenkbogen wird mit nach Hause gegeben.
  • Sie unterschreiben den Bogen und sprechen mit Ihrem Kind darüber.

2. Stufe: Ihr Kind erhält in einer Woche mehrere Nachdenkbögen.

  • Sie werden von der Klassenlehrerin zu einem Elterngespräch eingeladen.
  • Eine Vereinbarung, gemeinsam an den Ursachen zu arbeiten, wird protokolliert.

3. Stufe: Sie müssen innerhalb eines Halbjahres zu einem zweiten Elterngespräch eingeladen werden.

  • Sie werden von der Schulleitung zu einem Elterngespräch eingeladen.
  • Eine Information über ausgewählte geeignete Maßnahmen erfolgt, wie zum Beispiel:
    • Aufsuchen von Hilfsangeboten, zum Beispiel der Schulsozialarbeit, der Erziehungsberatungsstelle, der schulpsychologischen Beratungsstelle, …
    • Einleiten von Diagnosen, zum Beispiel in einem Sozialpädiatrischen Zentrum
    • Erweiterung schulischer Fördermaßnahmen, ggf. Hinzuziehen von Gutachtern
    • Ausschluss vom Unterricht gemäß Schulgesetz NRW
    • Information des Jugendamtes
  • Eine Vereinbarung, gemeinsam an den Ursachen zu arbeiten, wird protokolliert.
  • Die besprochenen Maßnahmen werden unverzüglich umgesetzt, sollte sich keine nachhaltige Besserung einstellen.